für ein Vorhaben im Rahmen der Maßnahme „Kulturagent*innen Thüringen“
Beachten Sie: Bitte fordern Sie die Mittel nur und erst dann an, wenn absehbar ist, dass Sie sie für Ausgaben innerhalb des unten angegebenen Zeitraums benötigen. Mittel können bei längeren Projektzeiträumen auch in Raten abgerufen werden. Nicht verbrauchte Mittel müssen spätestens bis acht Wochen nach Eingang auf Ihrem Konto auf das Konto der LKJ Thüringen e.V. zurücküberwiesen werden. Diese können zu einem späteren Zeitraum erneut abgerufen werden.
Alle Angaben müssen mit dem Fördervertrag und dem gültigen Kosten- und Finanzierungsplan übereinstimmen.
Angaben zum Kunstgeld Vorhaben, für das die Mittel angefordert werden: