Folgende Anlagen sind Bestandteil des Verwendungsnachweis und mit diesem einzureichen:
• Zahlenmäßiger Nachweis mit Unterschrift (Ausgaben/Einnahmen sind in zeitlicher Folge und voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des KFPs auszuweisen, sodass der Nachweis alle mit dem Förderzweck zusammenhängenden Einnahmen (Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthält
• Kopien aller Kaufbelege, Rechnungen und Honorarverträge
• Kopien der Kontoauszüge mit allen projektrelevanten Geldein- und -ausgängen (Umsatzanzeigen sind nicht ausreichend)
• Belegexemplare der Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Plakate, Fotos (digital))
Der vollständige Verwendungsnachweis inkl. zahlenmäßiger Nachweis ist digital per Mail und ausgedruckt und unterschrieben per Post oder per Fax bei der LKJ Thüringen e.V. einzureichen.